ein Erstgespräch in der Praxis statt. Dabei lernen wir einander besser kennen und
beschäftigen uns näher mit Ihrer Situation und Anliegen. Wenn Sie sich für weitere
Gespräche entscheiden werden Dauer und Frequenz unserer Treffen geklärt.
Die Gespräche können wahlweise in Deutsch oder Englisch geführt werden.
Teilrefundierung über die Krankenkasse ist möglich
Bei krankheitswertigen Symptomen ist eine Kostenerstattung je Sitzung über die Krankenkasse
möglich.
(SVA € 40,-; GKK + KFA € 28,-; SVB € 50,- ).
Bei zusätzlicher privater Krankenversicherung wird das Honorar bis zu 100% rückerstattet.
Psychotherapeutische Behandlungskosten sind als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar.
Absageregelung
Die jeweils vereinbarte Sitzung ist exklusiv für Sie reserviert.
Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich um Absage bis spätestens
48 Stunden (2 Werktage) im Voraus. Ich ersuche Sie um Verständnis, dass andernfalls die entfallene
Stunde in Rechnung gestellt wird.